Die TV-Grundversorgung endet am 30.06.2024
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Liebe Mieterinnen und Mieter der SAGA,
die wilhelm.tel GmbH versorgt zurzeit Ihre Wohnung mit einem Kabel-TV-Signal. Die Entgelte dafür wurden bisher über die Nebenkosten abgerechnet. Inzwischen gab es eine Gesetzesänderung: die Position für das Kabel-TV in Ihren Nebenkosten entfällt und die Entgelte für das Kabel-TV-Signal dürfen nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Demzufolge wurde der Kabel-TV-Gesamtversorgungsvertrag für Ihr Wohnhaus gegenüber wilhelm.tel zum 30.06.2024 aufgekündigt. Das bedeutet: ab dem 01.07.2024 können alle Bewohnerinnen und Bewohner ihren TV-Anbieter selbst wählen.
Hausverwaltungen konnten bisher Gemeinschaftsverträge (Sammelinkasso) mit Kabel-TV-Anbietern im Auftrag ihrer Mieter:innen abschließen. Durch das Nebenkostenprivileg war es möglich, diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung zu stellen und an die Mieter:innen weiterzugeben.
Die Abrechnung erfolgte dabei nicht basierend auf der tatsächlichen Nutzung, sondern für die grundsätzliche Bereitstellung des Dienstes. Mit anderen Worten: Vermieter:innen konnten ihren Mieter:innen dank des Nebenkostenprivilegs die Kosten für das Kabel-TV Signal berechnen, selbst wenn diese den Dienst nicht nutzten.
In den 1980er Jahren, als in Deutschland das Kabelfernsehen eingeführt wurde, stellte dies die einzige Alternative zum herkömmlichen Antennenempfang dar. Die damalige Bundesregierung führte das Nebenkostenprivileg ein, um die Verbreitung des Kabelfernsehens finanziell zu fördern. Das Hauptziel war es, Kabelfernsehen durch das Nebenkostenprivileg möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.
Mit der Zeit entwickelten sich andere Empfangswege. Der Gesetzgeber erkannte, dass diese Art der Abrechnung nicht mehr zeitgemäß ist und strich daher die Umlage der Kabelfernseh-Nebenkosten im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021.
Das Nebenkostenprivileg endete endgültig Ende Juni 2024, bis zu diesem Zeitpunkt bestand eine Übergangsfrist. Diese Frist ermöglichte es Vermieter:innen, bestehende Gemeinschaftsverträge zu kündigen und ihre Mieter:innen rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen in Kenntnis zu setzen. Seit dem 01.07.2024 steht Ihnen kein Kabel-TV Signal mehr zur Verfügung, sofern Sie keinen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.
Wenn Sie die Kosten für den TV-Kabelanschluss bislang über die Mietnebenkosten beglichen haben, sind Sie von dieser Änderung betroffen.
Wenn Sie zur Miete wohnen und die Kosten für den TV-Empfang via Kabel bisher Teil Ihrer Nebenkostenabrechnung waren, sind Sie von der neuen Regelung betroffen. Auch als Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft könnten Sie gegebenenfalls aktiv werden müssen.